Allgemeine Geschaftsbedingungen

AGB der H.I.R.N. Multiservice GmbH

Praambel

Die H.I.R.N. Multiservice GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "wir" genannt) mit Sitz in Leisstr. 10, 47443 Moers, erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Gebaeudereinigung, Hausmeisterservice, Garten- und Landschaftsbau, Personalservice sowie Abbrucharbeiten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) regeln die Geschaftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen gelten fur samtliche Vertrage, Lieferungen und sonstige Leistungen der H.I.R.N. Multiservice GmbH, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Geschaftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrucklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrucklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenuber Verbrauchern als auch gegenuber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede naturliche Person, die ein Rechtsgeschaft zu Zwecken abschliesst, die uberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbststandigen beruflichen Tatigkeit zugerechnet werden konnen (13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine naturliche oder juristische Person oder eine rechtsfahige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschafts in Ausubung ihrer gewerblichen oder selbststandigen beruflichen Tatigkeit handelt (14 Abs. 1 BGB).

1.4 Diese AGB gelten auch fur zukunftige Geschaftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.5 Individualabreden, die mit dem Auftraggeber getroffen werden (einschliesslich Nebenabreden, Erganzungen und Anderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Fur den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestatigung massgebend.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrucklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote stellen eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung bzw. eines Auftrags dar.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestatigung des Auftragnehmers oder durch tatsachliche Ausfuhrung der Leistung zustande. Mundliche Vereinbarungen, Zusicherungen, Garantien oder Abmachungen unserer Mitarbeiter werden erst durch schriftliche Bestatigung verbindlich.

2.3 Bei Vertragsabschluss uber unsere Website oder per E-Mail gilt die vom Auftraggeber ubermittelte Anfrage als verbindliches Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.

2.4 Kostenvoranschlage und Besichtigungen vor Ort sind fur den Auftraggeber grundsatzlich kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kostenvoranschlag dient als unverbindliche Preisschatzung, es sei denn, er ist ausdrucklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.5 Der Auftragnehmer behalt sich das Recht vor, Auftrage ohne Angabe von Grunden abzulehnen, insbesondere wenn begrundete Zweifel an der Zahlungsfahigkeit des Auftraggebers bestehen.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestatigung und/oder dem Leistungsvertrag. Anderungen oder Erganzungen des Leistungsumfangs bedurfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Gebaeudereinigung: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung, Baureinigung, Industriereinigung, Sonderreinigung, Fassadenreinigung und Desinfektionsreinigung.
  • Hausmeisterservice: Technische Betreuung von Gebauden und Anlagen, Kleinreparaturen, Winterdienst, Kontrollgange, Schlusselverwaltung, Schadensmeldung und allgemeine Instandhaltungsarbeiten.
  • Garten- und Landschaftsbau: Gartenpflege, Rasen- und Heckenpflege, Baumpflege, Neuanlagen, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Bewaesserungssysteme und saisonale Bepflanzung.
  • Personalservice: Arbeitnehmeruberlassung, Personalvermittlung, Zeitarbeit sowie Bereitstellung qualifizierter Fachkrafte fur verschiedene Branchen und Einsatzbereiche.
  • Abbrucharbeiten: Komplettabbruch, Teilabbruch, Entkernung, Schadstoffsanierung, Entsorgung und Recycling von Baumaterialien sowie Erdarbeiten im Zusammenhang mit Abbruchprojekten.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies fur den Auftraggeber zumutbar ist und die Teilleistung fur ihn von Interesse ist.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfullung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit fur die ordnungsgemasse Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

3.5 Geringfugige Abweichungen von der vereinbarten Leistung, die dem Auftraggeber zumutbar sind und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeintrachtigen, stellen keinen Mangel dar.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zuzuglich der jeweils gultigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrucklich etwas anderes angegeben ist.

4.2 Bei langerfristigen Vertragen (Laufzeit uber 12 Monate) behalt sich der Auftragnehmer das Recht vor, die vereinbarten Preise bei nachweisbarer Anderung der Kostenfaktoren (insbesondere Lohn-, Material- und Energiekosten) in angemessenem Umfang anzupassen. Preisanderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht bei einer Preiserhohung von mehr als 5% ein Sonderkundigungsrecht zu.

4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Fur Dauerschuldverhaltnisse erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hohe zu berechnen (5 Prozentpunkte uber dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte uber dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Die Geltendmachung eines hoheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Fur den Fall, dass Zusatzleistungen erforderlich werden, die nicht im ursprunglichen Vertrag enthalten sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hieruber informieren und ein gesondertes Angebot erstellen. Die Zusatzleistungen werden erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgefuhrt.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei grosseren Auftragen eine Anzahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese betragen in der Regel bis zu 30% der geschatzten Gesamtsumme. Die genaue Hohe wird im Einzelvertrag festgelegt.

4.7 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskraftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Ausfuhrung der Leistungen

5.1 Die Leistungen werden zu den vertraglich vereinbarten Terminen und Zeiten erbracht. Der Auftragnehmer wird sich bemuhen, die vereinbarten Termine einzuhalten, es sei denn, er ist an der fristgerechten Erfullung durch Umstande gehindert, die er nicht zu vertreten hat.

5.2 Der Auftragnehmer setzt fur die Durchfuhrung der Arbeiten qualifiziertes und geschultes Personal ein. Alle Mitarbeiter verfugen uber die fur ihre Tatigkeit erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen.

5.3 Der Auftragnehmer fuhrt die Leistungen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz-, Unfallverhutungs- und Umweltschutzvorschriften, sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.

5.4 Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung eigenverantwortlich, es sei denn, im Vertrag sind spezifische Vorgaben vereinbart. Er ist in der Wahl seiner Arbeitsmittel und -methoden frei, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5.5 Sollte sich wahrend der Leistungserbringung herausstellen, dass zusatzliche oder andere als die vereinbarten Leistungen erforderlich sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzuglich informieren und die Ausfuhrung erst nach Abstimmung fortsetzen.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung Subunternehmer mit der Ausfuhrung von Teilleistungen zu beauftragen. Er haftet fur die Leistungen der Subunternehmer wie fur eigene Leistungen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle fur die Durchfuhrung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugange rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfugung zu stellen.

6.2 Der Auftraggeber hat dem Personal des Auftragnehmers den ungehinderten Zugang zu den Raumlichkeiten und Flachen zu gewahren, an denen die Leistungen zu erbringen sind. Hierzu gehort insbesondere die Bereitstellung von Schlusseeln, Zugangscodes, Parkplatzten und sanitaren Einrichtungen.

6.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer uber alle Umstande zu informieren, die fur die Durchfuhrung der Leistung relevant sein konnen, insbesondere uber besondere Gefahrenquellen, Schadstoffe, bauliche Besonderheiten und technische Einrichtungen.

6.4 Der Auftraggeber hat dafur Sorge zu tragen, dass die Arbeitsflachen und Raume so vorbereitet sind, dass die Arbeiten ungehindert durchgefuhrt werden konnen. Notwendige Vorbereitungsarbeiten (z. B. Raumung von Mobeln, Freilegung von Flachen) obliegen dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Leistet der Auftraggeber auch innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kundigen und Schadensersatz zu verlangen. Etwaige Mehrkosten und Verzogerungen, die durch die mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mangel der Leistung unverzuglich schriftlich zu rugen. Bei offensichtlichen Mangeln hat die Ruge innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung zu erfolgen.

7. Gewahrleistung und Mangelbeseitigung

7.1 Der Auftragnehmer gewahrleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und fachgerecht ausgefuhrt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewahrleistungsregelungen mit folgenden Massgaben:

7.2 Mangel der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzuglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt eine Ruge als unverzuglich, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt.

7.3 Bei berechtigten Mangelrugen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl die mangelhafte Leistung nachbessern oder neu erbringen (Nacherfullung). Schlagen zwei Nacherfullungsversuche fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergutung zu mindern oder vom Vertrag zuruckzutreten. Schadensersatzanspruche richten sich nach Abschnitt 8.

7.4 Die Gewahrleistungsfrist betragt:

  • Fur Reinigungsleistungen: bis zur nachsten vertraglich vereinbarten Reinigung, jedoch maximal 7 Tage
  • Fur Hausmeisterleistungen: 6 Monate ab Leistungserbringung
  • Fur Garten- und Landschaftsbauarbeiten: 12 Monate ab Abnahme, fur Pflanzen gelten gesonderte Anwuchsgarantien
  • Fur Abbrucharbeiten: 12 Monate ab Abnahme
  • Fur Personaluberlassung: Es gelten die Regelungen des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes (AUG)

7.5 Die Gewahrleistung erstreckt sich nicht auf Mangel, die auf unsachgemasse Nutzung, Einwirkung Dritter, hohere Gewalt, normalen Verschleiss oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers zuruckzufuhren sind.

7.6 Bei Werkleistungen hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschrankt fur Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsatzlichen oder fahrlassigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfullungsgehilfen beruhen.

8.2 Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschrankt fur sonstige Schaden, die auf einer vorsatzlichen oder grob fahrlassigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfullungsgehilfen beruhen.

8.3 Bei leicht fahrlassiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfullung die ordnungsgemasse Durchfuhrung des Vertrages uberhaupt erst ermoglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmasig vertrauen darf.

8.4 Im Ubrigen ist die Haftung des Auftragnehmers fur leicht fahrlassige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit nicht Anspruche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit betroffen sind.

8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie fur die Ubernahme von Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen unberuhrt.

8.6 Der Auftragnehmer ist fur Schaden an Objekten des Auftraggebers, die durch unsachgemasse Nutzung, Verschleiss, mangelnde Wartung oder Einwirkung Dritter verursacht wurden, nicht haftbar.

8.7 Der Auftragnehmer unterhalt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine aktuelle Versicherungsbestatigung vorlegen.

8.8 Schadensersatzanspruche des Auftraggebers verjahren nach den gesetzlichen Fristen, spatestens jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Kenntniserlangung des schadigenden Ereignisses. Dies gilt nicht fur Anspruche aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit sowie bei vorsatzlicher oder grob fahrlassiger Schadensverursachung.

9. Kundigung und Vertragsbeendigung

9.1 Bei unbefristeten Vertragen (Dauerschuldverhaltnissen) gilt eine ordentliche Kundigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere Frist vereinbart wurde.

9.2 Befristete Vertrage enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kundigung bedarf, es sei denn, es wurde eine automatische Verlangerung vereinbart.

9.3 Das Recht zur fristlosen Kundigung aus wichtigem Grund bleibt fur beide Parteien unberuhrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag in Hohe von zwei Monatsraten in Verzug gerat.
  • Uber das Vermogen einer Partei ein Insolvenzverfahren eroffnet oder die Eroffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  • Eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstoesst und diesen Verstoss trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.
  • Umstande eintreten, die die Fortsetzung des Vertragsverhaltnisses fur eine Partei unzumutbar machen.

9.4 Kundigungen bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Ubermittlung per E-Mail genugt der Schriftform, sofern beide Parteien dem nicht widersprechen.

9.5 Im Falle einer Kundigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat dieser die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu verguten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergutung abzuglich ersparter Aufwendungen bleibt unberuhrt (649 BGB).

9.6 Bei Beendigung des Vertages ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle ihm uberlassenen Schlussel, Zugangsdaten und Unterlagen unverzuglich an den Auftraggeber zuruckzugeben.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2 Ausfuhrliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklarung.

10.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tatigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder Dritter erhalt, verpflichtet er sich, diese vertraulich zu behandeln und nur fur die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

10.4 Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Geschaftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwerten.

11.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort und erlischt erst 5 Jahre nach Vertragsende, es sei denn, die Informationen sind zwischenzeitlich allgemein bekannt geworden.

11.3 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

  • Zum Zeitpunkt der Ubermittlung bereits offenkundig waren oder spater ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig werden.
  • Der empfangenden Partei vor Erhalt von der ubermittelnden Partei bereits nachweislich bekannt waren.
  • Von einem Dritten rechtmassig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung an die empfangende Partei ubermittelt werden.
  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behordlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden mussen.

12. Hohere Gewalt

12.1 Keine der Parteien haftet fur die Nichterfullung oder verspatete Erfullung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn und soweit die Nichterfullung oder Verspatung auf Ereignisse hoherer Gewalt zuruckzufuhren ist. Als hohere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Uberschwemmungen, behordliche Anordnungen oder andere aussergewohnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.

12.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzuglich uber das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses hoherer Gewalt informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.

12.3 Dauert das Ereignis hoherer Gewalt langer als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu kundigen.

13. Abtretung und Aufrechnung

13.1 Der Auftraggeber darf Anspruche aus dem Vertragsverhaltnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.

13.2 Der Auftraggeber kann gegenuber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskraftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

13.3 Ein Zuruckbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf demselben Vertragsverhaltnis beruht, ist ausgeschlossen.

14. Schriftform

14.1 Anderungen und Erganzungen dieser AGB sowie samtlicher einzelvertraglicher Vereinbarungen bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fur die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

14.2 Die Ubermittlung per E-Mail genugt dem Schriftformerfordernis, sofern die Identitat des Absenders zweifelsfrei festgestellt werden kann und beide Parteien der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchfuhrbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen nicht beruhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfuhrbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung am nachsten kommt.

15.2 Gleiches gilt fur den Fall, dass die AGB eine Regelungslucke aufweisen. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nachsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hatten, wenn sie den Punkt bedacht hatten.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermogen, ist der ausschliessliche Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaltnis der Sitz des Auftragnehmers (Moers). Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

16.3 Gegenuber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

16.4 Die Europaische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Weitere rechtliche Informationen

Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklarung.

Stand: Februar 2026